Beratung im spanischen Steuer- und Immobilienrecht

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der rechtlichen und steuerlichen Beratung mit Bezug zu Spanien – insbesondere zu Mallorca. Bis vor Kurzem unterhielten wir eine eigene Betriebsstätte in Palma de Mallorca. Auch nach deren Aufgabe beraten wir weiterhin umfassend zu grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Spanienbezug.

Im Fokus unserer Tätigkeit stehen steuerliche und rechtliche Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen deutschem und spanischem Recht – insbesondere bei Themen wie:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien oder Deutschland
  • Fragen zur Ansässigkeit und Wohnsitzverlagerung
  • Anwendung und Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien
  • Wegzugsbesteuerung bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Spanien
  • Erwerb oder Veräußerung von Immobilien auf Mallorca
  • Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung internationalen Erbrechts
  • Gestaltung von Unternehmensstrukturen mit Bezug zu Spanien

Für eine fundierte rechtliche oder steuerrechtliche Vertretung gegenüber spanischen Behörden oder Gerichten greifen wir auf ein etabliertes Netzwerk von qualifizierten Korrespondenzpartnern auf Mallorca zurück. So gewährleisten wir eine nahtlose Betreuung aus einer Hand.

Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie kompetent bei Ihrem Vorhaben in Spanien.