Wir sind Experten für die Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber dem Finanzamt und der Staatsanwaltschaft und haben Hunderte derartiger Verfahren erfolgreich abgeschlossen.Von dieser Erfahrung profitieren Sie, weil bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren die entscheidenden Weichen gestellt werden und eine Prognose über den oftmals mehrjährigen Verlauf eines Steuerstrafverfahrens zu treffen ist. Unsere Erfahrung garantiert Ihnen verlässliche und vertrauenswürdige Vorhersagen.
Sind Sie von einer Durchsuchung betroffen, die häufig den Auftakt eines zuvor geheimen Steuerstrafverfahrens darstellt, begleiten wir diese zur Wahrung der Rechte Ihrer Person und ggf. Ihres Unternehmens. Ein aggressives Vorgehen im Ermittlungsverfahren kann oftmals zum Ziel führen, es kann in manchen Konstellationen aber auch Schaden anrichten. In jedem Fall können Sie sich auf unsere Durchsetzungskraft und schnelle, richtige Entscheidungen verlassen. Wir beschließen mit Ihnen gemeinsam das der Situation angemessene Vorgehen.
Neben der klassischen Strafverteidigung sind wir erfahrene Steuerrechtler, die die steuerlichen und ggf. zollrechtlichen Belange Ihres Verfahrens vollständig im Blick behalten. Regelmäßig – aber nicht zwingend – begleiten wir Sie oder Ihren Steuerberater auch in den die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen flankierenden Betriebsprüfungs- und Veranlagungs-, Einspruchs- und Klageverfahren.