STEUERSTRAFRECHT

Oft bedarf es noch nicht einmal eines Vorsatzes, um in den Focus der Steuerfahndung zu gelangen.

Dann ist schnelles und gleichzeitig besonnenes Handeln gefragt.

Wir sind Experten in der Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen,

bieten Ihnen juristischen Beistand bei Hausdurchsuchungen und vertreten Sie vor allen Finanzgerichten.

VERTEIDIGUNG IM ERMITTLUNGSVERFAHREN

Wir sind Experten für die Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber dem Finanzamt und der Staatsanwaltschaft und haben Hunderte derartiger Verfahren erfolgreich abgeschlossen.Von dieser Erfahrung profitieren Sie, weil bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren die entscheidenden Weichen gestellt werden und eine Prognose über den oftmals mehrjährigen Verlauf eines Steuerstrafverfahrens zu treffen ist. Unsere Erfahrung garantiert Ihnen verlässliche und vertrauenswürdige Vorhersagen.

 

Sind Sie von einer Durchsuchung betroffen, die häufig den Auftakt eines zuvor geheimen Steuerstrafverfahrens darstellt, begleiten wir diese zur Wahrung der Rechte Ihrer Person und ggf. Ihres Unternehmens. Ein aggressives Vorgehen im Ermittlungsverfahren kann oftmals zum Ziel führen, es kann in manchen Konstellationen aber auch Schaden anrichten. In jedem Fall können Sie sich auf unsere Durchsetzungskraft und schnelle, richtige Entscheidungen verlassen. Wir beschließen mit Ihnen gemeinsam das der Situation angemessene Vorgehen.

 

Neben der klassischen Strafverteidigung sind wir erfahrene Steuerrechtler, die die steuerlichen und ggf. zollrechtlichen Belange Ihres Verfahrens vollständig im Blick behalten. Regelmäßig – aber nicht zwingend – begleiten wir Sie oder Ihren Steuerberater auch in den die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen flankierenden Betriebsprüfungs- und Veranlagungs-, Einspruchs- und Klageverfahren.

VERTEIDIGUNG IN DER HAUPTVERHANDLUNG

Eine strafrechtliche Hauptverhandlung kann in Steuerstrafsachen oft vermieden werden – sofern wir frühzeitig in die Verteidigung und Verhandlungen einbezogen werden. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings nicht bei sehr hohen Steuerschäden. Kommt es zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung vor einem Amts- oder Landgericht, können Sie sich auf uns verlassen.

 

Mit unserer Beauftragung nehmen wir Ihnen, soweit eben möglich, die Last der Auseinandersetzung von den Schultern.
Wir sind geübte Streiter vor Gericht und finden auch die Zwischentöne, die etwa im Zuge von Verständigungen und Verhandlungen erforderlich sind. Des Weiteren haben wir den Weitblick, umfangreiche mehrtägige Verhandlungen zu strukturieren und zu planen und Ihnen daher größtmögliche Verlässlichkeit über mögliche Ausgänge des Verfahrens zu geben.

Kommt die digitale Selbstanzeige für Sie in Frage?

Kontaktieren Sie uns unter: 030-2359496-30

Honorarkräfte – Nachforderungen zur Sozialversicherung.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen unter: 0711-23432560